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Heute gibt es zahlreiche psychotherapeutische Anwendungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Dazu zählen einfache psychotherapeutische Gesprächsleistungen, die nur ein kurzes Gespräch umfassen, das der Therapeut jedoch nur en paar mal im Quartal abrechnen darf, wenn er die Genehmigung dazu hat. Unsere Praxis besitzt diese Genehmigung und zudem auch noch die Berechtigung zur psychoanalytischen Behandlung. Letztere bedarf noch einer zusätzlichen Bestätigung durch einen Gutachter der Krankenkasse. Dieser Gutachter weiss zwar nicht Namen und andere private Daten, sondern bekommt nur eine Chiffre (die allerdings auch das Geburtsdatum enthält) und einen Bericht des Therapeuten, in dem dieser in einer Fachsprache die Therapie begründen muss. Dies ist eigentlich ein recht sonderbares Vorgehen, da jemand, der den Patienten nie gesehen und gesprochen hat, nur an Hand eines Papiers entscheiden soll, was der Patient benötigt. Das Ganze hat etwas mit einem Zugeständnis an die Krankenkasse zu tun, die auf diese Weise eine gewisse Kontrolle über das Aussmaß der Behandlung hat.
Neben der normalen Gesprächstherapie und der Psychoanalyse bieten wir noch ein Verfahren an, das ich unter einer eigen Rubrik ausführlich schildere: die Analytische Psychokatharsis, eine Methode, die selbst erlernt werden kann.
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